| Haftpflichtversicherung
für Wassersportfahrzeuge |
Versichertes
Risiko
Versichert
ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachstehenden
Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
aus Halten, Besitz und Gebrauch des im Versicherungsschein und
seinen Nachträgen
bezeichneten Wasserfahrzeuges zu privaten Zwecken. |
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Bedingungen
für die Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen
Edition.Premium |
Versicherte
Sachen
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Wasserfahrzeug
mit allen fest eingebauten Teilen ggf. einschließlich der
Maschinenanlage, der technischen und nautischen Ausrüstung
sowie des Zubehörs.
Teile des versicherten Fahrzeuges, die vorübergehend von
Bord genommen werden, bleiben mitversichert.
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Besondere Bedingungen
für die Skipperhaftpflichtversicherung |
Mitversicherte
Personen
Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht
von Schiffer/Skipper (Kapitän) und der sonst verantwortlichen
Personen, die das Wasserfahrzeug berechtigt führen, für
Ansprüche, die gegen sie aus Anlass dieser
Verrichtungen erhoben werden, sonstigen Mitgliedern der Schiffsmannschaft
und anderen Personen, die das Wasserfahrzeug berechtigt bedienen,
für Ansprüche, die gegen sie aus Anlass dieser Verrichtungen
erhoben werden.
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| Versicherungsbedingungen
zu Ihrer Gruppen-Unfallversicherung |
Was
ist versichert?
Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten
Person während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen.
Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt.
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich
von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
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